Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Ausland_Kontrolle_Europa

Ausland

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ausland".

Werden Verkehrsverstöße eingetragen, die im Ausland begangen wurden?

Nein, Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen.

Darf ich, wenn mir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, im Ausland dennoch ein (Miet-)Fahrzeug führen?

Grundsätzlich gilt das in Deutschland ausgesprochene Fahrverbot tatsächlich auch nur in Deutschland.

Aber: Da Sie sämtliche Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie im Ausland keinen Nachweis über Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbringen. Allein dieser fehlende Nachweis gilt in einigen Ländern schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar!

Müssen Berufskraftfahrer mit einer Eintragung wegen Fahrtzeitüberschreitung und Verstoß gegen EG-Sozialvorschriften rechen?

Nein, Berufskraftfahrer müssen bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsvorschriften nicht mit einer Eintragung in das Fahreignungsregister rechnen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei