Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Arbeitsunfall".
In diesem Fall handelt es sich um einen Arbeitsunfall und dann zahlt nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, also in der Regel die Berufsgenossenschaft.
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Berufsgenossenschaft zahlt, dann bekommt der Betroffene neben den Behandlungskosten zum Beispiel bei Invalidität eine monatliche Rente. Diese würde er von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bekommen.
Nein, bei einem Arbeitsunfall muss sie zu einem so genannten Durchgangsarzt (D- Arzt) gehen. Ein D- Arzt ist ein Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaften, der über eine spezielle Praxisausstattung verfügt (Röntgen, OP) und an bestimmten Weiterbildungen teilnimmt. Nach seiner Diagnose entscheidet der D- Arzt, welcher Arzt den Verletzten weiter behandelt.
Nein. Ein Arbeitnehmer darf für einen Schaden während einer Dienstfahrt nicht haftbar gemacht werden, wenn ihn daran kein oder nur ein geringes Verschulden trifft. Ihnen dürfen für die Reparatur des Lackschadens also keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden - auch nicht in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung.
0800 3746-555 gebührenfrei